gegenseitige Corporation, Carlos III Health Institute und Universität von Alcalá, unterzeichnen einen Vertrag zur Stimulation der Arbeitsmedizin angewandte FuE
Alcalá De Henares, Juli 2012.- Joaquin Roberto Arenas Barber, Direktor des Instituts für Gesundheit Carlos III, Fernando Galván, Rektor der Universität von Alcalá (UAH), und Heraclius Corrales Romeo, Manager der gegenseitigen Corporation, unterzeichneten ein Abkommen für die drei Institutionen verpflichten sich, gemeinsam Aktivitäten, die darauf abzielen, die f & e (Forschung, Entwicklung und Innovation) in Gesundheitstechnologien und Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Arbeitsmedizin zu fördern.
Joaquín Roberto Arenas Barbero, director del Instituto de Salud Carlos III, Fernando Galván, rector de la Universidad de Alcalá (UAH), y Heraclio Corrales Romeo, gerente de Corporación Mutua
En concreto, la cooperación acordada abarca las siguientes áreas:
– La I+D+i en materia de telemedicina y e-salud aplicada a la práctica de la medicina del trabajo.
-Die f & e im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien orientierte Technologie zur Verbesserung der Interoperabilität zwischen Systemen und Entwicklung von Management-Systemen von Informationen und Anwendung von Wissen zur Entscheidungsfindung in der Arbeitsmedizin.
-Der technologische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Verbesserung der Arbeitsplatz Anpassung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit angewendet.
-Die Stärkung der Praxis der Medizin die Tätigkeiten der Krankenkasse Unternehmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Sozialversicherung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden.
-Stärkung und Nachhaltigkeit der beruflichen Qualifizierung durch Weiterbildung Programme.
Unter anderen Formen der Zusammenarbeit, die Parteien haben vereinbart, Folgendes:
-Förderung und gemeinsame koordinierte wissenschaftliche Forschungsprojekte und technologische Realisierung im Bereich der Arbeitsmedizin.
-Die gemeinsame Nutzung des wissenschaftlichen und technischen Personals der einen oder anderen Institution in Aktivitäten von r & d, Training und Beratung in der Arbeitsmedizin.
-Die gemeinsame Nutzung der wissenschaftlichen und technologischen Ressourcen des einen oder anderen Institution in r & d, Ausbildung und Beratung zu Arbeitsmedizin.
Die Konvention haben eine Amtszeit von fünf Jahren gleich oder kleiner Perioden von Zeit, wenn die Parteien es für angebracht halten.