Die Versteigerung von Arzneimitteln Andalusiens ist eindeutig im Widerspruch zur Verfassung.

CEOFA angefordert, die an verfassungsrechtlichen Herausforderung.

Andalusien, Februar 2012. Die Änderung des andalusischen Pharmazie, Arzneimittel Auktionen, Einführung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates und der Andalusier Zugriffsrechte auf die Medizin auf Augenhöhe mit dem Rest der spanischen verändert.

Die Business Konföderation von Andalusien Apotheke Büros (CEOFA) warnten ihn bereits im Mai 2011 bei der SAS versuchte das Versteigerungsgewerbe durch das Konzert mit Apotheker: können nicht ausgeschrieben ist die Drogen oder durch Vereinbarungen oder von regionalen Standards. Die gleichen Schlussfolgerungen wurden erreicht, wenn der Junta de Andalucía versuchen, es als ein Dekret, wie behandeln von der Kanzlei Garcia von Enterría in ihrer Stellungnahme vom Juli 2011 demonstriert wurde.

Nun, angenommen als Gesetzesdekret, identische Schlussfolgerungen in seiner Stellungnahme der Verfassungswidrigkeit, sagen, dass die Artikel über die Versteigerung von Arzneimitteln Mangel an Gültigkeit wurde angenommen das Decreto-Legge unter Verstoß gegen Artikel 149,1 Sechzehntel der Verfassung, die die staatliche ausschließliche Zuständigkeit zur Gesetzgebung über Arzneimittel Attribute ”; und dass verstößt gegen Artikel 38 der Verfassung, die Freiheit der Unternehmen und freien Wettbewerb unverhältnismäßig einschränken beeinflussen ”.

Auf der Grundlage der oben genannten bittet der Patron CEOFA pharmazeutische der Staatsregierung, die alle Maßnahmen der Verfassungswidrigkeit, als nur Option, um die Fairness und Kohäsion des nationalen Systems der Gesundheit zu gewährleisten ohne Diskriminierung Patienten anhand der Wohnort zu verwenden.

Von CEOFA möchten, beachten auch, dass das Gesetz die Möglichkeit sieht der Einleitung Dialog zwischen Staat und autonomen Gemeinschaft zum Zwecke der Beseitigung der Mängel der Verfassungswidrigkeit.