Madrid, Juni 27 (EFE).-der Zentralregierung und der autonomen abschließen heute im interterritorialen Gesundheitsrat, die Einzelheiten der Anwendung des pharmazeutischen “Co-Pay”, dem Inkrafttreten am 1. Juli trotz einige Gemeinschaften technische Schwierigkeiten, die Abneigung der andere oder die Ressourcen der Verfassungswidrigkeit präsentiert von Andalusien und Katalonien.

Darüber hinaus die baskische Regierung genehmigte ein Dekret um zu verhindern, dass ihre Anwendung im Baskenland einen Tag vor dieser Interterritorial Rat, auch wird entscheiden, welche der “Co-Zahlung” diätetische Produkte und Prothesen und in dem das Gesundheitsministerium wird einen Bericht über die Liste der Medikamente, die von öffentlichen Kassen finanziert, Gemeinden, die die Magen-Protektoren und Anti-Durchfall-Produkte heben konnteExpektoranzien, Decongestants, Abführmittel oder künstliche Tränen.