MADRID, 16 (EUROPA PRESS)

Das Plenum des Abgeordneter im spanischen Parlament wird debattieren, nächsten Dienstag einen Vorschlag des Gesetzes der Plural linke IU, ICV-EUiA und CHA, die darauf abzielen, um sicherzustellen, dass die Leitung und Verwaltung der Zentren, Dienste und Einrichtungen des nationalen Gesundheitssystems (SNS) gehört öffentlich, und auch Sie können nur Vereinbarungen mit Entitäten private non-Profit und immer außergewöhnlich und “in der Notwendigkeit der Rechtfertigung”.

Dies folgt der Text gemäß der Tabelle des Unterhauses für die Debatte im Plenum, die darauf abzielen, Änderung des aktuellen Gesetzes 15/1997, 25 April, zum Aktivieren der neuer Forms des Managements in den NHS.

Die Initiative reagiert auf die “umfassende Kampagne” legte in den letzten Jahren in einigen Gemeinden für die öffentliche Gesundheit “zu diskreditieren und zu zerschlagen” Einführung “neuer Formen der Unternehmensführung”, die “mit der Entschuldigung der Innovation”, will “den staatlichen Gesundheitssystemen und eine Geschäftsmöglichkeit privatisieren”.

Aber, wie den Plural verließ, “die großen Verlierer dieser Veränderungen werden die Bürgerinnen und Bürger”, da “die Qualität der Gesundheitsdienste verschlechtern und privatisierte Modelle haben viel höheren Kosten” warnt.

Sind Sie daher in ihrem Vorschlag vom Gesetz verpflichtet eine gesetzliche Änderung, dass “Vereinbarungen oder Abkommen mit Privatunternehmen suppletive in der Natur und sind also ausschließlich gemeinnützige”.

“sie sollten Ausnahmen von der Regel der Governance direkt und somit, benötigt konkrete Begründung für seine Zulassung” liest den Vorschlag.

Reihenfolge, sie erklären in dieser Initiative ist, dass die Leitung und Verwaltung von Zentren, Gesundheitsdienste und Anlagen zum Schutz der Gesundheit oder der Gesundheit oder der sozial-Gesundheitswesen durchgeführt werden “direkt oder indirekt durch die Verfassung jeglicher Art oder öffentlich im Besitz Entitäten, die in Gesetz unterstützt”.

Auch vorschlagen, dass es der Regierung, durch königlichen Erlass und den autonomen Gemeinschaften “in den Bereichen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten”, diejenigen, die Rechtsformen, Organe der Leitung und Kontrolle, Regelung der Garantien für die Bereitstellung, Finanzierung und Besonderheiten für Personal der Personen, die für die Verwaltung dieser Zentren “durch Vereinbarungen, Übereinkommen oder Verträge mit Menschen” erstellt werden oder öffentliche Einrichtungen zu bestimmen.